Das Urteil des Frankfurter Landgerichts gab einem Klaeger Recht, der gegen die hohen Stornokosten eines Reiseveranstalters klagte.

Bei dem Gerichtsurteil ging es um die Klage eines Urlaubers, der eine Reise nach Peking buchte und sie stornieren wollte, dann aber zu unverhaeltnismaessig teuren Stornogebuehren gebeten wurde. Der Urlauber sollte nach der Stornierung der Reise eine Stornogebuehr zahlen, die 80 Prozent der Reise ausmachten. Das war dem Klaeger zu viel weswegen er dagegen klagte und Recht bekam. Obwohl das Gerichtsurteil laut dem Landgericht jetzt noch nicht rechtskraeftig ist, raet die Verbraucherzentrale Baden-Wuerttemberg, moegliche Rueckzahlungsansprueche bereits jetzt geltend zu machen.


Quelle: www.spiegel.de