Vor kurzem verkuendete ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass der Flughafen Tempelhof auf Wunsch des Flughafenbetreibers geschlossen werden darf.

Diese Frage entstand durch den Konflikt zwischen dem Flughafenbetreibers des Flughafen Tempelhof und den dort ansaessigen Airlines, die der Meinung waren der Flughafenbetreiber duerfe nur mit ihrem Einverstaendnis den Flughafenbetrieb einstellen. In letzter Instanz wurde durch das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg geprueft und abgesegnet, so dass nun der Flughafenbetreiber darueber bestimmen darf wann, wie lange und ob der Flughafen geschlossen wird.


Quelle: www.airliners.de