Vor kurzem wurde am Landgericht Frankfurt ein Urteil zu Gunsten eines Passagiers gefaellt.

In dem Urteil ging es um das Recht des Passagiers auf Schadensersatz. Weil der Passagier vor nicht allzu langer Zeit einen Flug am Flughafen Koeln/Bonn buchte und dieser insgesamt 11 Stunden Verspaetung hatte, verlangte er von seinem Reiseveranstalter Schadensersatz. Der Passagier hatte naemlich keine Lust die 11 Stunden Wartezeit am Flughafen zu verbringen und nahm sich ein Taxi nach Hause. Mit der Meinung, dass der Reiseveranstalter fuer das Taxi aufkommen muss, hat er vom Frankfurter Landgericht Recht bekommen und kann sich jetzt den nicht geringen Betrag fuer die Taxifahrt ersetzen lassen. Das Landgericht entschied zu Gunsten des Passagiers, weil sich der Betrag fuer die Fahrt mit dem Taxi in Grenzen und beteuerte, dass die Kosten fuer Taxifahrten nur ersetzt werden muessen, wenn diese geringe Kosten verursachen.


Quelle: www.spiegel.de