Vor kurzem geriet die EU-Kommission in eine aeusserst peinliche Situation, wegen einer geheimer Liste.

Die geheime Liste beinhaltet das Reglement fuer das Handgepaeck von Fluggaesten und was diese mit sich fuehren duerfen und was nicht. Peinlich nur das die EU-Kommission diese Liste unter Verschluss gehalten hat, obwohl sie dies eigentlich gar nicht darf. Im Anhang zu einer Durchfuehrungsverordnung fuer die Luftsicherheit aus dem Jahr 2003 werden saemtliche Gegenstaende aufgelistet, die nicht in Flugzeugen mitgefuehrt werden duerfen wie z.B. kurioser Weise ein Tennisschlaeger. Das wusste ein oesterreichischer Passagier nicht, der von dem Flughafen Wien-Schwechat aus seinen Flug wahrnehmen wollte, konnte er aber nicht, weil Tennisschlaeger an Bord nun mal verboten sind und er deswegen aus dem Flugzeug geworfen wurde. Aus diesem Vorfall entstand nun die Debatte zur geheimen Liste, die in ganz Europa durch die Medien geht. Der Mann klagte naemlich und loeste mit seiner Klage die Grundsatzfrage aus ob der Anhang einer EU-Verordnung rechtsverbindlich sei, wenn er nicht im Amtsblatt stehe, also oeffentlich gemacht wurde.


Quelle: www.spiegel.de