Die Deutsche Bahn muss in Zukunft Geld bei Verspaetungen zurueckerstatten.

Dies ist Teil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem Ende 2009 in Kraft treten soll. Bisher erstattete die Deutsche Bahn kein Geld zurueck, sondern nur Gutscheine und das auch nur bei Verspaetungen von mindestens einer Stunde und denn auch nur lediglich 20 Prozent des Fahrpreises. Durch die neue Verordnung muss die Bahn aber nach einer Stunde 20 Prozent des Fahrpreises in Geld zurueckerstatten, bei zwei Stunden Verspaetung schon 50 Prozent des Gesamtfahrpreises und wenn in der Nacht eine Verspaetung von mindestens 60 Minuten auftritt muss die Bahn sogar fuer die Kosten eines Taxis aufkommen. Nach Angaben der Unions-Bundestagsfraktion sollen diese Verordnungen in Deutschland aber wesentlich frueher in Kraft treten als in ganz Europa.


Quelle: www.spiegel.de