Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof die Klage eines Urlaubers abgewiesen.

Dieser klagte naemlich seinen Reiseveranstalter an, da sein Anschlussflug in Amsterdam acht Stunden Verspaetung hatte. Dies war dem Reisenden aus Duesseldorf eindeutig zu lange, weswegen er seine Reise in Amsterdam abbrach und wieder zurueck nach Duesseldorf flog. Eigentlich sollte er mit seinem Anschlussflug von Amsterdam nach Reykjavik weiter fliegen. Zu seinem Pech wies der Bundesgerichtshof nun die Klage gegen seinen Reiseveranstalter ab, da generell die Fluggesellschaft fuer die Verspaetungen zur Rechenschaft gezogen werden koennen und dann auch nur fuer den Preis des Fluges. Deshalb entstand dem Reisenden ein Schaden von ca. 2.200 Euro, da ihm sein Reiseveranstalter bereits 2.200 von insgesamt 4.400 Euro erstattet hatte.